Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der nice PartG (im Folgenden nice genannt),
Stand 2019:
1. Allgemein:
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt)
gelten für alle von nice durchgeführten Aufträge, Angebote,
Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung
bzw. des Angebots von nice an den Kunden. Wenn der Kunde
den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären. Abweichende
Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass nice diese schriftlich anerkennt oder andere Regelungen schriftlich vereinbart werden.
Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung
auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen von nice.
2. Daten:
Bestehende Logos (als Vektordatei), alle benötigten Texte (doc), Bilder (eps, tiff, jpg) werden
in digitaler Form an nice. Der Auftraggeber versichert,
dass durch die Verwendung und mit der Bearbeitung aller durch ihm übergebenen Daten an nice keine Rechte Dritter verletzt werden und er im Besitz aller Rechte ist.
Die Prüfung der Urheberrechte obliegt dem Auftraggeber. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht
zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber nice von
allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
3. Preise:
Die im Kostenvoranschlag kalkulierten Netto-Preise basieren auf den bisher erhaltenen
Informationen und verstehen sich zzgl. der gültigen MwSt. Ändern sich nach Projektbeginn
oder während der Projektbearbeitung wesentliche Faktoren (z.B. Umfang, Anforderungen),
wirdnice den Preis/Arbeitsaufwand neu kalkulieren.
4. Korrektur:
Im Angebot sind zwei Korrekturschritte vorgesehen. Weitere Korrekturgänge werden
nach Aufwand mit dem im Angebot angegebenen Stundenlohn berechnet.
5. Fremdkosten:
Anfallende sonstige Fremdkosten werden getrennt abgerechnet, wie z.B.
Bildrecherche, Bildhonorare, Fotoshooting, Produktionshandling, Lektorat, Text-, Druck-, Litho-,
Kurier-, Fracht- und Reisekosten außerhalb von Hamburg, und sind nicht Gegenstand des
Angebotes. nice ist nach vorheriger Abstimmung mit dem
Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und
für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich nice entsprechende Vollmacht zu erteilen. Eine Haftung für Fehler von
Dritten übernimmt nice nicht.
6. Urheber- und Nutzungsrecht, Haftung:
Alle von mir angefertigte Entwürfe und Reinzeichnungen sind geschützte Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes, das auf die Einräumung von Nutzungs-
rechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Eine Vervielfältigung, Verbreitung oder Weitergabe an
Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von nice. Nach Freigabe der Entwürfe und Reinzeichnungen
durch den Auftraggeber entfällt jede Haftung des Auftragnehmers. Reklamationen an fertig gedruckten
Werken sind innerhalb von 6 Tagen nach Erhalt schriftlich mitzuteilen. Der Vertrag hat nicht zum
Gegenstand die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten von nice. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen
schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten von nice. Der Auftraggeber ist für Recherchen selber verantwortlich. Die Haftung von nice gegenüber dem Auftraggeber wird auf den Ersatz grob
fahrlässiger oder vorsätzlich verschuldeter Schäden beschränkt. Eine Haftung für Fehler von Dritten
übernimmt nice nicht.
7. Zahlungskonditionen:
Die Vergütung ist ohne Abzug spätestens 14 Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgegeben, so ist eine entsprechende Teil
vergütung jeweils bei einer solchen Teilabgabe fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder
erfordert er von nice hohe finanzielle Vorleistungen, so sind
angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung,
1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung. Einhaltung der Zahlungstermine
ist wesentliche Bedingung für die Durchführung von Leistungen durch den Auftragnehmer.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, vertragliche Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen und/oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige
Tätigkeiten, die nice für den Auftraggeber erbringt, sind kosten
pflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.
8. Belegexemplare: Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber nice 5 Belegexemplare unentgeltlich. nice ist
berechtigt, diese Muster und sämtliche Arbeiten zum Zwecke
der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im übrigen auf das Tätigwerden für den
Auftraggeber hinzuweisen.
9. Abweichungen:
Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig,
wenn ihnen nice ausdrücklich schriftlich zustimmt.
10. Schlussbestimmungen:
Gerichtsstand ist Hamburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: Juni 2019